Gegenstnde, die einen oder mehrere rauchbildende Stoffe enthalten, welche nach den Kriterien fr die Klasse 8 tzend sind, sind mit einem "TZEND" ("CORROSIVE")-Zusatzgefahrzettel (Muster 8, siehe 5.2.2.2.2) zu versehen.

Gegenstnde, die einen Nebelstoff (Nebelstoffe) enthalten, der (die) nach den Kriterien der Klasse 6.1 beim Einatmen giftig ist (sind), mssen mit einem Zusatzgefahrzettel "GIFTIG"/"TOXIC" (Muster 6.1, siehe 5.2.2.2.2) versehen sein.